Pferdekaufvertrag

Manchmal erspart eine anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Pferdekaufvertrages Zeit, Leid und Geld! Dies gilt auch dann, wenn im Kaufvertrag ein Haftungsausschluss vereinbart werden soll.

Im schriftlichen Pferdekaufvertrag liegt die Lösung vieler Rechtsfragen, daher kann nur jedem Pferdeverkäufer und jedem Pferdekäufer dazu geraten werden, sich zum Pferdekaufvertrag rechtlich beraten zu lassen.

Eine Kaufrechtsberatung vor dem Abschluss eines Pferdekaufvertrages ist in jedem Fall die günstigere Vorgehensweise, späteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Ich halte dies aus meiner Pferderechtspraxis für genauso wichtig, wie die Beauftragung einer Verkaufsuntersuchung oder einer Ankaufsuntersuchung.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang insbesondere die Verfahrensdauer eines Rückabwicklungsprozesses. Häufig gehen Pferderechtsfälle in die zweite Instanz. Welchen Wert wird ein Pferd nach mindestens 2 ½ Jahren haben, das von jemandem versorgt und trainiert wird, der es nicht haben will?

Heute ist es immer noch üblich, Pferde per Handschlag zu verkaufen. Weiterhin ist eine Vielzahl von vorformulierten, standardisierten Mustern für einen Pferdekaufvertrag im Umlauf.

Sehr gerne berate ich Sie im Vorfeld eines Pferdekaufs oder Pferdeverkaufs vor Abschluss des Kaufvertrages oder erstelle den individuellen Pferdekaufvertrag für Sie.

Oft können schon wirksam vereinbarte Regelungen zur Verjährungsverkürzung und des Sachmangelhaftungsausschluss Klarheit für einen späteren Pferdekaufrechtsfall schaffen.

Internationale Pferdekaufverträge

Ein besonderes Augenmerk gilt den internationalen Pferdekaufverträgen. Internationale Pferdekaufverträge sind hier in der Grenzregion zu anderen EU-Mitgliedschaften an der Tagesordnung.

Bei einem internationalen Pferdekaufvertrag der in einem EU-Mitgliedsstaat oder mit einem Bürger eines EU-Mitgliedsstaats geschlossen wird, muss zunächst das anwendbare Recht gem. Rom-I VO (EG) Nr. 593/2008 geklärt werden. Gleichzeitig gilt jedoch das UN-Kaufrecht (CISG) in dessen Anwendungsbereich der internationale Pferdekaufvertrag auch innerhalb der europäischen Union fallen kann. Das CISG regelt jedoch nicht alles abschließend. Weiterhin ist es hier wieder entscheidend, ob bei dem Pferdeverkauf ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt (b to c Business). Nach Art. 6 Rom I VO gilt z.B. der Grundsatz, dass in einem b to c Business das Recht des Staates gilt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Eine im internationalen Pferdekauf  davon abweichende getroffene Rechtswahl kann den Verbraucherschutz des Heimatsstaates des Verbrauchers nicht wirksam aushebeln!

D.h. kauft eine deutsche Privatperson – also eine Verbraucherin – bei einem spanischen Pferdehändler ein Pferd mit schriftlichem Pferdekaufvertrag und der Klausel „Es gilt ausschließlich spanisches Recht“ bedeutet das nicht zwingend, dass spanisches Recht anwendbar ist.

Hier steckt der Teufel wie in vielen Rechtsfragen des Pferdekaufrechts im Detail.

Es muss unterschieden werden zwischen dem Gerichtsstand des  internationalen Pferdekaufrechtsrechtsstreits und dem anwendbaren Recht. Es ist durchaus möglich, dass ein Gericht in Spanien über den Kaufrechtsfall unter Einbezug der deutschen Vorschriften zum Verbrauchgüterkauf entscheiden muss und andersherum. Welches Gericht zuständig ist regelt Brüssel-1a-Verordnung (EU) Nr. 1215/2012.

Grundsätzlich bestehen in dieser Konstellation für Privatpersonen, die egal wo in der europäischen Union bei einem Pferdehändler ein Pferd gekauft haben, günstige Möglichkeiten für die Bestimmung des Gerichtsstandes und des anwendbaren Rechts.

Die entscheidenden Parameter sind hierbei: die gewählten vertraglichen Vereinbarungen,  die gewählte Vertragssprache und Verhandlungssprache. Weiterhin ist es entscheidend, bb ein Pferdehändler seine Tätigkeit auf den Markt des Mitgliedsstaates des Verbrauchers ausgerichtet hat.

Sowohl der Gerichtsstand als auch das anwendbare Recht können auch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu erheblichen Vorteilen und Nachteilen der Vertragsparteien führen.

Bei einem Rechtsstreit rund um einen Pferdekaufvertrag außerhalb der Mitgliedsstaaten sind die Besonderheiten des internationalen Privatrechts relevant. Es gilt nationale und internationale Zivilprozessrechte, sowie bilaterale Abkommen, das Haager Gerichtsstandsübereinkommen-2005 sowie das Lugano-Übereinkommen und eine eventuelle getroffene Schiedsvereinbarung zu prüfen und zu beachten.

Über das Lugano-Übereinkommen sind internationale Rechtsstreitigkeiten über Pferdekaufverträge in der Schweiz eng mit den übrigen innermitgliedsstaatlichen Rechtsstreitigkeiten verbunden. Nach dem Brexit gilt ähnliches für das Vereinigte Königreich (UK).

Ich berate und vertrete Sie in diesem nicht ganz einfach zu durchblickenden Rechtskomplex sehr gerne. Ich bin mit den verschiedenen rechtlichen Problemkreisen des internationalen Pferdehandels aus allen Perspektiven vertraut und spreche und kommuniziere in englischer und spanischer Sprache.

Insbesondere mit der spanischen Pferdeszene und mit dem Pferdehandel mit und in Spanien bin ich bestens vertraut. Die französiche Rechtssprache ist in meinem Pferderechtsdezernat ebenfalls vertreten.