Obwohl kaufrechtliche Pferdefälle, vor allem die Rückabwicklung von Pferdekaufverträgen mittlerweile schon durch alle Instanzen der Rechtsprechung entschieden worden sind, bestehen in der Pferde- und Reiterwelt immer noch fehlerhafte Vorstellungen darüber, unter welchen Bedingungen ein Pferd zurückgegeben werden kann und welche Folgeschäden, wie Unterstellung, Beritt und Tierarztbehandlung des Pferdes in einem Rückabwicklungsprozess geltend gemacht werden können.
Fragen wie
- Ist ein Pferd mit Röntgenklasse III mangelhaft? Oder:
- Kann die Unrittigkeit eines Pferdes zur Rückabwicklung berechtigen? Und auch:
- Zeigt ein Pferd das Leistungsniveau, das es bei Vertragsschluss haben sollte später nicht mehr, kann ich es zurückgeben?
- Hat ein Pferdehändler ein Recht zur Ersatzlieferung eines gleichwertigen Pferdes, bevor der Käufer die Rückabwicklung des Pferdekaufvertrages verlangen kann?
- Wer kann eigentlich inwieweit die Gewährleistungsrechte beim Pferdekauf ausschließen?
sind nicht in einem Satz zu beantworten.
Rechtlich muss immer der Einzelfall beurteilt werden.