
Immer noch wissen viele Pferdemenschen nicht, wen eine Ankaufsuntersuchug oder eine Verkaufsuntersuchung vor Abschluss eines Pferdekaufvertrages rechtlich überhaupt schützt.
Die Kaufuntersuchung ist insbesondere im Bereich der Tierarzthaftung relevant, denn der kaufuntersuchende Tierarzt, egal ob vom Verkäufer beauftragt (Verkaufsuntersuchung) oder vom Käufer beauftragt (Ankaufsuntersuchung) haftet nicht als Behandler für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Kaufuntersuchung, sondern als Gutachter für die Richtigkeit seines tierärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand eines Pferdes zum Untersuchungszeitpunkt. Die rechtlichen Haftungsgrundlagen sind völlig verschieden.
Die Haftung des Tierarztes für die Richtigkeit seines Gutachtens über den Gesundheitszustand eines Pferdes ist gegenüber seinem Vertragspartner eindeutig. Die Haftung des Tierarztes gegenüber dem anderen Kaufvertragspartner, der die Kaufuntersuchung nicht in Auftrag gegeben hat, der aber denknotwendig ebenso wesentliche Schlüsse aus dem tierärztlichen Gutachten zieht, richtet sich nach § 311 III BGB. Als Sachwalter haftet der Tierarzt auch gegenüber Dritten, wenn der Verkäufer Auftraggeber des tierärztlichen Gutachtens ist, weil potenzielle Käufer in den Schutzbereich des Gutachtervertrages einbezogen sind. Ob auch der Verkäufer Ansprüche aus dem tierärztlichen Gutachten ableiten kann, das der Käufer in Auftrag gibt, ist fraglich.
Es macht hinsichtlich der Tierarzthaftung im Rahmen der Kaufuntersuchung folglich einen Unterschied, wer Auftraggeber des Tierarztes ist.
Manchmal übersehen Tierärzte Befunde oder das Pferd leidet an einer Erkrankung, die im Rahmen des Umfangs der durchgeführten Kaufuntersuchung nicht festgestellt wurde. Eine fehlerhafte Kaufuntersuchung bedingt eine Vielzahl an rechtlichen Fragestellungen.
Will der Käufer des Pferdes, das Pferd z.B. behalten und nur den Kaufpreis mindern, stellt sich die Frage, ob er den Tierarzt gesondert oder gleichzeitig verklagen kann. Hier ergeben sich prozessrechtliche Probleme, die im Einzelfall vorab zu klären sind.
Obwohl es besonders im Interesse der Pferdeverkäufer liegt, im Wege einer umfangreichen Kaufuntersuchung zu dokumentieren, dass das Pferd zum Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei ist, wird die Kaufuntersuchung häufig vom Käufer in Auftrag gegeben, der sich vor der finalen Kaufentscheidung einen Überblick über den Gesundheitszustand des Pferdes verschaffen will.
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