Agrarrecht

Das Agrarrecht ist seit der Einführung des Fachanwalts für Agrarrecht ein feststehender Begriff für einen abgrenzbaren rechtlichen Bereich.
Agrarrecht

Das Agrarrecht/Landwirtschaftsrecht lässt sich in folgende Themenkreise unterteilen:

  • Spezifische Fragen des Vertragsrechtes und Haftungsfragen
  • Besonderheiten beim Erb- und Familienrecht für den Landwirt
  • Schutzvorschriften und Verwaltungsrecht, hier besonders öffentliches Baurecht und Immissionsschutzrecht
  • Europarechtliche Vorschriften und Subventionsrecht

Als Fachanwältin für Agrarrecht verstehe ich es als meine Aufgabe, Ihren landwirtschaftlichen Betrieb juristisch bei allen wirtschaftlichen und unternehmerischen Entscheidungen zu begleiten. Hierbei habe ich mich vor allem auf Fragen des landwirtschaftlichen Betriebes spezialisiert, der im Bereich der Pferdepensionshaltung tätig ist oder werden will.

Der Gesetzgeber kennt für kaum einen anderen Berufszweig so viele Sonderregelungen wie für die Landwirtschaft. Exemplarisch seien hier nur Besonderheiten im Sozialversicherungssystem, den Spezialregelungen beim landwirtschaftlich geprägten Erbrecht (Höfeordnung, Anerbenrecht und Landguterbrecht) aufgezählt, die neben den komplexen öffentlich rechtlichen Fragestellungen beispielsweise im Bereich des Lebensmittel- und Umweltrechtes, den landwirtschaftlichen Betrieb begleiten.

  • Droht Ihrem Betrieb die Inanspruchnahme Ihrer Flächen infolge einer Flurbereinigung (Flurbereinigungsverfahren) oder eines sonstigen (enteignenden-)Eingriffes der öffentlichen Hand?
  • Benötigen Sie Vertragswerke für Verpachtung oder Rechtsberatung in Vorbereitung einer Hofübergabe?
  • Beabsichtigen Sie nachwachsende Rohstoffe oder erneuerbare Energien durch Biogas-, Windkraft- oder Solaranlage betrieblich zu nutzen? Häufig sind beispielsweise Vertragswerke, die dem Betrieb einer Solaranlage zugrunde liegen zu unbestimmt, außer der festgeschriebenen Einspeisevergütung sind wesentliche Vertragsbestandteile oft nicht eindeutig geregelt.
  • Sind Sie nachbarrechtlichen Widersprüchen ausgesetzt oder haben Sie andere Fragen zum öffentlichen Baurecht oder Immissionsschutzrecht?

Im Streitfall vertrete ich Sie vor den Landwirtschaftsgerichten wie den Amts- Land – und Oberlandesgerichten und den Verwaltungsgerichten.