Pferdekaufrecht

Seit der Schuldrechtsreform 2002 ist der Bereich des Pferdekaufrechts nicht zuletzt durch die Abschaffung des Viehkaufs zu einem vielschichtigen Rechtskomplex geworden.

Bis heute sind Einzelfragen z.B. bezüglich der Mangelhaftigkeit eines (Sport)Pferdes oder der Ausgestaltung des Nacherfüllungsanspruchs des Verkäufers nicht abschließend durch die Rechtsprechung geklärt und werden von den Oberlandesgerichten teilweise sehr verschieden beantwortet.

Auswirkungen sind nicht nur in der Frage der Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Pferdehandel maßgebend.

Heute kann in jeder Pferdeauktion z.B. eines Zuchtverbandes der Käufer aller Gewährleistungsrechte beschnitten werden, während es im Gegensatz dazu für kleine (Hobby-) Pferdezüchter aussichtslos ist, ein Pferd unter Ausschluss der kaufrechtlichen Gewährleistung zu verkaufen.