Pferdekanzlei Blog

20.03.2020

Allgemeinverfügungen zur Eindämmung des Coronavirus

Eilanträge für Pferdehalter an das Verwaltungsgericht

 Aufgrund der Allgemeinverfügungen verschiedener Gemeinden kann es dazu kommen, dass Pferdehalter daran gehindert werden, ihre Pferde in nach dem Tierschutzgesetz erforderlichen Maß gesunderhaltend bewegen zu können.

Sofern Sie davon betroffen sein sollten, können von hier aus sofort Eilanträge gestellt werden, die von den Verwaltungsgerichten schnell bearbeitet werden. Auch für kurzfristige telefonische Rechtsberatungen zu diesem Thema stehen wir für Sie zur Verfügung.

Zur Orientierung kurze Anmerkungen:

Grundsätzlich können Sie ihre Tiere versorgen und bewegen, die Erfolgsaussicht für Eilanträge zur Sicherung ihrer Freizeitbeschäftigung oder des Reitsportes oder auch ihrer Berufsausübung als Reitlehrer dürfte eher als gering anzusehen sein, die Anforderungen des Infektionsschutzes wiegen voraussichtlich schwerer. Ziel der behördlichen Einschränkungen und Maßnahmen ist es, Sozialkontakte unter Pferdehaltern und damit den Infizierungsgrad mit dem Coronavirus einzudämmen.

Sie können ihr Pferd derzeit bewegen und reiten, Vorstehendes gilt insbesondere in Feld und Wald und mit Anzahlbegrenzung auf Reitplätzen.

Die Anforderungen an artgerechte Bewegung nach dem Tierschutzgesetz kann im Übrigen nicht pauschal für jedes Pferd gleich beurteilt werden!

Ein nicht mehr gerittener Senior kann mit mehrstündigem Auslauf auf einer Freifläche, Pflege und veterinärmedizinischer Versorgung vorübergehend artgerecht gehalten werden. (Allerdings muss das gewährleistet werden können, sonst muss auch dieses Pferd longiert oder wie auch immer bewegt können!)

Das gilt aber nicht unbedingt für ein Sportpferd! (Oder je nachdem auch für ein Schulpferd, das täglich 3 Stunden im Einsatz war!).

Das Sportpferd, das täglich Kraft- und Ausdauertraining absolviert, kann nach hier vertretener Auffassung nicht von heute auf morgen ohne Training gesund erhalten werden! Es muss nach diesseits vertretener Auffassung erhaltend trainiert oder mindestens über Wochen hinweg abtrainiert werden.

Vorstehende Parameter sind nur Beispiele, die sich mannigfach erweitern lassen, Pferde sind individuell und einzigartig (Allergiker und leicht lungenkranke Pferde sind u.U. auf den Erhalt der Lungenfunktionen durch angepasstes Ausdauertraining und ein spezielles Haltungsmanagement angewiesen usw.), im Ergebnis müssen viele Pferde zur Gesunderhaltung trainiert werden und es ist verständlich, dass viele Pferdehalter in Sorge sind und nach Rechtsschutzmöglichkeiten suchen.

Sie erreichen mich auf den bekannten Kommunikationswegen!

Bleiben Sie stark und vor allem gesund!

Jennifer Stoll

Rechtsanwältin

 

19.03.2020

Pferdehaltung im Ausnahmezustand der Eindämmung des Coronavirus

Liebe Mandanten, liebe Pferdehalter, liebe Pferdepensionsbetreiber,

ich wende mich wegen der Vielzahl an mich gerichteter Anfragen von Pferdebetrieben und Pferdehaltern an Sie – und auch – um die Arbeitsweise meiner Kanzlei in den nächsten Wochen, in denen von uns allen Anstrengungen zur Eindämmung von Coronavirusinfektionen gefordert werden, bekannt zu geben.

Seit dem letzten Wochenende sind für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland drastische Einschnitte in grundrechtlich geschützte Rechtsgüter wie die allgemeine Handlungsfreiheit, die Berufsfreiheit u.v.m. vorgenommen und in Kraft gesetzt worden. Das stellt einen massiven und nie dagewesenen, beispiellosen Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter durch den Rechtsstaat dar.

Auch alle Pferdehalter, Pferdesportvereine und Pferdepensionsbetriebe sind von diesen Maßnahmen betroffen. Ich bitte alle Pferdehalter, die Tragweite der schon in Kraft gesetzten Einschnitte für ALLE Bürger gedanklich ins Verhältnis zu setzen mit den zur Zeit in landwirtschaftlichen Pferdebetrieben umgesetzten und praktizierten Maßnahmen! Ich bitte daher ALLE Pferdehalter, – trotz der berechtigten Sorge um das Wohl ihrer Tiere – die vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW in Umsetzung des Erlasses MAGS NRW, 15.03.2020 vorgegebenen Maßnahmen in Reitställen besonders ernst zu nehmen und einzuhalten.

 Insbesondere macht es Sinn, freiwillig die Frequenz und Dauer der Aufenthalte in Reitställen auf das Nötige zu reduzieren. Es ist für alle Beteiligten effektiver, praktikabler und friedlicher, freiwillig und selbstverantwortlich die Personenzahlen in den Reitställen drastisch zu reduzieren, die Abstände zwischen Personen und die Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Sie haben die Diskussionen um Ausgangssperren, die unsere europäischen Nachbarn weit überwiegend bereits in Kraft gesetzt haben, sicher mitverfolgt. Bitte führen Sie sich vor Augen, dass dann die Pflege, die Versorgung, das Training ihrer geliebten Pferde noch weiter eingeschränkt werden könnten.

Die Politik hat sich zum Schutz nicht nur der Risikogruppen sondern zum Erhalt eines funktionierenden Gesundheitswesens und damit zum Schutz von uns allen, für einen Kurs entschieden, der wohl nicht mehr verlassen werden wird.

Aus diesem Grund sind wir alle aufgerufen, nach Kräften an der Eindämmung der Coronavirus Infektionszahlen mitzuwirken, damit es nicht zu weiteren Grundrechtseingriffen für alle und weiteren Einschränkungen zur Gesunderhaltung unserer Pferde kommen muss und wird.

Bitte verkürzen Sie die Aufenthaltszeit im Stall auf maximal 2 Stunden pro Pferd, bitte frequentieren Sie den Stall mit nur einer Person pro Pferd und finden Sie Vertretungsregeln!

Es geht nicht darum, wer Angst hat oder wer sich selber betroffen fühlt, es geht um die Mitwirkung an einem zur Vermeidung eines Zusammenbruchs des Gesundheitssystems eingeschlagenen Kurses, der nicht umkehrbar sein dürfte und für den alle einen sehr hohen Preis zahlen und zahlen müssen!

Der Betrieb in meiner Kanzlei wird ohne Präsenzbesuche wie gewohnt weiter gehen. Ich bin fernmündlich und per Email für Sie erreichbar. Dadurch dass der Sitz meiner Kanzlei im selben Gebäude ist wie meine Wohneinheit, kann ich mein Dezernat ohne jede Einschränkung führen. Gerichtstermine finden im Moment noch überwiegend nach einer Priorisierung durch die Richterschaft statt, aber es ist mit Terminsaufhebungen zu rechnen. Besprechungstermine werden in meiner Kanzlei bis auf Weiteres telefonisch erfolgen. Bitte schicken Sie mir vorher die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, Dokumente und Informationen auf den bekannten Wegen zu. Vorstehendes stellt keine starke Abweichung von der hier üblichen Vorgehensweise in meinem überregionalen Dezernat dar.

Bitte kommen Sie und ihre Pferde gesund durch die Zeit und passen Sie besonders auf ihre Eltern auf!

Jennifer Stoll

Rechtsanwältin